Brauche ich eine Genehmigung fürs Magnetfischen? Wann, wo und wie beantragen
Die Frage nach der Genehmigung beschäftigt jeden, der mit Magnetfischen anfangen will: Brauche ich eine offizielle Erlaubnis? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen? Wie bei vielen Rechtsfragen lautet die Antwort: Es kommt darauf an. In diesem umfassenden Guide erkläre ich dir genau, wann du eine Genehmigung brauchst, wann nicht, welche Behörden zuständig sind und wie du einen Antrag stellst.
Die schnelle Antwort: Meistens nein, manchmal ja
In den meisten Fällen brauchst du keine spezielle Genehmigung fürs Magnetfischen. Wenn du an einem öffentlichen Gewässer (Fluss, See, Kanal) vom Ufer aus mit deinem Magneten fischt, fällt das unter den sogenannten Gemeingebrauch – das ist erlaubt, ohne dass du vorher jemanden fragen musst.
ABER: Es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen du definitiv eine Genehmigung brauchst:
- In denkmalgeschützten Bereichen (alte Stadtteile, Burggräben, historische Gewässer)
- In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
- Auf Privatgrundstücken und in privaten Gewässern
- Für gewerbliche Nutzung (YouTube-Kanal mit Einnahmen, kommerzielles Bergen)
- In manchen städtischen Gewässern mit speziellen Verordnungen
- Beim Einsatz von Booten oder größeren Geräten (Sondernutzung)
Lass uns die einzelnen Fälle im Detail durchgehen.
Fall 1: Magnetfischen im Gemeingebrauch – keine Genehmigung nötig
Der Gemeingebrauch ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 25) definiert. Er erlaubt jedem, öffentliche Gewässer in bestimmtem Rahmen zu nutzen – zum Baden, Bootfahren oder eben auch zum Magnetfischen.
Voraussetzungen für genehmigungsfreies Magnetfischen:
- Du bist an einem öffentlichen Gewässer (kein Privatbesitz)
- Du fischt vom Ufer aus oder watetest im Flachwasser
- Du nutzt nur handgeführte Ausrüstung (Magnet + Seil, kein Kran oder Boot)
- Du störst niemanden und gefährdest keine anderen Nutzer
- Das Gewässer ist nicht geschützt (kein Naturschutz-, Denkmalschutzgebiet)
- Du nimmst nur Metallschrott, keine Pflanzen oder Tiere
Wenn all diese Punkte zutreffen, kannst du loslegen – keine Genehmigung, kein Antrag, keine Gebühr. Das trifft auf die allermeisten Standard-Magnetfischen-Touren zu.
Beispiele für genehmigungsfreies Magnetfischen:
- Am Rhein, Main, Donau (außerhalb geschützter Altstädte)
- An großen Seen wie Chiemsee, Bodensee (außer Naturschutzbereich)
- In Kanälen und Schifffahrtswegen
- An Stadtseen in Wohngebieten ohne Denkmalschutz
Fall 2: Denkmalgeschützte Bereiche – Genehmigung erforderlich
In denkmalgeschützten Bereichen ist Magnetfischen ohne Genehmigung streng verboten. Das Landesdenkmalschutzgesetz verbietet die "Veränderung der Erdgestalt" und das Entnehmen von Objekten aus Bodendenkmälern.
Was sind denkmalgeschützte Gewässer?
- Gewässer in historischen Stadtkernen (z.B. Regensburg, Bamberg, Lübeck)
- Burggräben und Schlossteiche
- Historische Hafenanlagen
- Gewässer an mittelalterlichen Brücken oder Befestigungen
- Archäologisch relevante Bereiche (Wikingersiedlungen, Römeranlagen etc.)
Wie beantrage ich eine Genehmigung?
Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde (bei deiner Stadt oder Landkreisverwaltung)
Antrag: Meist formlos schriftlich oder per E-Mail. Beschreibe genau:
- Was du vorhast (Magnetfischen zur Bergung von Metallschrott)
- Wo genau (GPS-Koordinaten oder genaue Beschreibung)
- Wann und wie oft (einzelne Tour oder regelmäßig)
- Welche Ausrüstung du nutzt (Magnet, Zugkraft, etc.)
- Dass du alle Funde dokumentierst und meldest
Dauer: 2-8 Wochen, je nach Behörde und Komplexität
Kosten: Können variieren – manche Behörden verlangen keine Gebühr, andere 20-100 Euro Bearbeitungsgebühr
Erfolgschancen: Ehrlich gesagt: gering. Viele Denkmalschutzbehörden lehnen Anträge ab oder stellen so strenge Auflagen (z.B. archäologische Begleitung), dass es unpraktikabel wird. Versuch es trotzdem – manchmal klappt es, besonders wenn du kooperativ bist und ein konkretes, begrenztes Projekt hast.
Fall 3: Naturschutzgebiete – meist verboten
In Naturschutzgebieten (NSG) gelten strenge Regeln. Oft ist schon das Verlassen der Wege verboten – Magnetfischen vom Ufer aus wäre damit automatisch illegal.
Was gilt in Schutzgebieten?
- Naturschutzgebiet (NSG): Meist komplett verboten, Genehmigungen nur in Ausnahmefällen
- Landschaftsschutzgebiet (LSG): Weniger streng, aber oft auch Einschränkungen. Genehmigung möglich.
- FFH-Gebiet/Natura 2000: Europäischer Schutz, sehr streng. Genehmigungen selten.
- Nationalpark: Komplett tabu, keine Genehmigungen für Private.
Wie beantrage ich eine Genehmigung?
Zuständig: Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadt)
Antrag: Schriftlich, mit Begründung warum dein Vorhaben mit den Schutzzielen vereinbar ist (z.B. "Entfernung von umweltschädlichem Metallschrott zur Verbesserung der Wasserqualität")
Erfolgschancen: Bei NSG sehr gering, bei LSG etwas besser. Oft gibt es Auflagen wie Zeitbeschränkung (außerhalb der Brutzeit) oder Bereichsbeschränkung.
Fall 4: Privatgrundstücke – Erlaubnis des Eigentümers
Viele kleine Seen, Teiche und Gewässerabschnitte gehören Privatpersonen, Vereinen oder Firmen. Hier ist die Sache eigentlich klar: Ohne Erlaubnis des Eigentümers geht nichts.
Wie finde ich den Eigentümer?
- Wenn es eingezäunt ist: Klingel schilder oder Nachbarn fragen
- Bei größeren Gewässern: Grundbuchamt (kostet kleine Gebühr, ca. 10-20 €)
- Online-Recherche: Manche Gemeinden haben Flurkarten online
- Einfach fragen: Lokale Angelvereine wissen oft Bescheid
Wie frage ich um Erlaubnis?
Sei freundlich und transparent. Ein Muster:
"Guten Tag [Name],
ich betreibe das Hobby Magnetfischen und würde gerne in Ihrem Teich/See nach Metallschrott suchen. Dabei ziehe ich mit einem starken Magneten am Seil Metallteile aus dem Wasser – das reinigt das Gewässer von Schrott wie alten Fahrrädern, Werkzeugen etc.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dafür die Erlaubnis erteilen würden. Natürlich achte ich auf die Umgebung, hinterlasse keinen Müll und dokumentiere meine Funde.
Falls Sie Interesse haben, können Sie gerne dabei sein – viele finden es spannend zu sehen, was alles zum Vorschein kommt!
Vielen Dank und freundliche Grüße,
[Dein Name]"
In meiner Erfahrung sagen etwa 60-70% der Grundstückseigentümer ja – viele sind sogar dankbar, dass jemand den Schrott rausholt. Manche verlangen eine kleine Gebühr (z.B. 20 Euro), das ist okay.
Fall 5: Gewerbliche Nutzung – Sondernutzungsgenehmigung
Wenn du mit Magnetfischen Geld verdienst – sei es durch YouTube-Videos, gesponserte Posts oder gewerbliches Bergen –, ist das keine private Freizeitnutzung mehr, sondern Sondernutzung. Und die ist fast immer genehmigungspflichtig.
Was zählt als gewerblich?
- YouTube-Kanal oder Social Media mit Werbeeinnahmen
- Gesponserte Beiträge oder Produktplatzierungen
- Verkauf von Funden
- Professionelle Bergungsdienste
- Event-Veranstaltungen gegen Eintrittsgeld
Hobby-YouTube-Kanal: Grauzone?
Viele Magnetfischer filmen ihre Touren für YouTube, oft ohne nennenswerte Einnahmen. Die Rechtslage ist hier unklar. Meine Empfehlung:
- Wenn du nur gelegentlich filmst und kaum Einnahmen hast: Wahrscheinlich noch im privaten Rahmen
- Wenn du regelmäßig professionell produzierte Videos machst mit erkennbaren Einnahmen: Besser Sondernutzungsgenehmigung beantragen
- Wenn Sponsoren im Spiel sind: Definitiv genehmigungspflichtig
Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung?
Zuständig: Untere Wasserbehörde (Landkreis/Stadt), bei Bundeswasserstraßen: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA)
Antrag: Formular der Behörde (meist online verfügbar), mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer der Nutzung
Kosten: Je nach Umfang 50-500 Euro pro Jahr
Auflagen: Können umfassen: Haftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept, zeitliche und örtliche Beschränkungen
Fall 6: Bootseinsatz – oft genehmigungspflichtig
Wenn du vom Boot aus magnetfischt, verlässt du oft den Gemeingebrauch und betrittst den Bereich der Sondernutzung. Das gilt besonders bei:
- Motorbooten oder größeren Gefährten
- Schifffahrtswegen und Bundeswasserstraßen
- Hafenanlagen
- Gewerblicher Bergung vom Boot
Mit einem kleinen Ruderboot oder Kanu auf einem lokalen See bist du wahrscheinlich noch im Rahmen. Bei größeren Aktionen: Sicherheitshalber bei der Wasserbehörde nachfragen.
Spezialfälle: Städtische Verordnungen
Manche Städte haben spezielle Verordnungen zum Magnetfischen erlassen. Bekannte Beispiele:
Dresden
In Dresden ist Magnetfischen an der Elbe in bestimmten Innenstadtbereichen durch städtische Verordnung verboten. Hintergrund: Denkmalschutz und Sicherheit (Munitionsfunde).
Köln
In Köln gibt es Einschränkungen am Rhein in der Altstadt. Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt.
Hamburg
In Hafenbereichen gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Magnetfischen ist nur mit Genehmigung des Hafenbetreibers erlaubt.
Fazit: Große Städte mit historischen Gewässern haben oft Sonderregelungen. Vorher bei der Stadt nachfragen!
So findest du heraus, ob du eine Genehmigung brauchst
Unsicher, ob dein geplanter Spot genehmigungspflichtig ist? Diese Schritte helfen:
Schritt 1: Online-Recherche
- Google Maps: Liegt dein Spot in einer Altstadt oder einem Park (Hinweis auf Denkmalschutz)?
- Denkmalatlas deines Bundeslandes (Bayern, NRW, Baden-Württemberg etc. haben Online-Atlanten)
- Naturschutz-Karten (z.B. auf den Seiten der Landesämter für Umwelt)
Schritt 2: Schilder vor Ort beachten
Oft gibt es am Gewässer Schilder: "Naturschutzgebiet", "Denkmalgeschützter Bereich", "Betreten verboten", "Angeln nur mit Erlaubnis". Solche Hinweise ernst nehmen!
Schritt 3: Bei Unsicherheit nachfragen
Ein kurzer Anruf bei der Stadt oder Gemeinde (Bauamt, Umweltamt oder Bürgerbüro) klärt die Lage. Die meisten Sachbearbeiter sind hilfsbereit und können dir innerhalb von Minuten sagen, ob du eine Genehmigung brauchst.
Tipp: "Hallo, ich möchte gerne am [Gewässer] Magnetfischen betreiben – also mit einem Magneten Metallschrott aus dem Wasser bergen. Brauche ich dafür eine Genehmigung oder ist das im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubt?"
Musterschreiben für Genehmigungsantrag
Falls du eine Genehmigung brauchst, hier ein Musterantrag, den du anpassen kannst:
An die [Untere Wasserbehörde / Denkmalschutzbehörde / Naturschutzbehörde]
[Adresse]
Antrag auf Genehmigung für Magnetfischen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung für das Magnetfischen im Gewässer [Name des Gewässers] im Bereich [genaue Ortsangabe / GPS-Koordinaten].
Angaben zum Vorhaben:
- Art der Tätigkeit: Magnetfischen (Bergen von Metallgegenständen mittels Neodym-Magnet und Seil)
- Zeitraum: [Einzeltermin: Datum / Regelmäßig: z.B. "einmal monatlich von April bis Oktober 2026"]
- Ausrüstung: Neodym-Magnet mit [X] kg Zugkraft, [X] m Seil, handgeführt
- Zweck: Freizeitliche Betätigung und Reinigung des Gewässers von Metallschrott
Zusicherungen:
- Alle Funde werden dokumentiert und fotografiert
- Wertvolle oder historisch relevante Funde werden unverzüglich gemeldet
- Waffen- und Munitionsfunde werden der Polizei gemeldet, ohne sie zu bewegen
- Gefundener Schrott wird ordnungsgemäß entsorgt
- Natur und Umwelt werden geschont, kein Müll wird hinterlassen
- Bei Bedarf stelle ich eine Haftpflichtversicherung bereit
Ich bitte um wohlwollende Prüfung meines Antrags und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Adresse]
[Telefon / E-Mail]
[Datum]
Pass dieses Muster an deine Situation an. Behörden schätzen klare, strukturierte Anträge.
Was tun bei Ablehnung?
Dein Antrag wurde abgelehnt? Das ist ärgerlich, aber nicht das Ende:
Option 1: Widerspruch einlegen
Gegen ablehnende Bescheide kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründe, warum du die Ablehnung für ungerechtfertigt hältst. Manchmal führt das zu einer Neubewertung.
Option 2: Auflagen akzeptieren
Oft lehnen Behörden nicht komplett ab, sondern machen Auflagen (z.B. nur bestimmte Bereiche, nur zu bestimmten Zeiten). Überleg dir, ob du damit leben kannst.
Option 3: Alternative Spots suchen
Deutschland hat über 15.000 km Flüsse und tausende Seen. Wenn ein Spot nicht klappt, such dir einen anderen – es gibt genug genehmigungsfreie Gewässer!
Versicherung: Brauchst du eine?
Für privates Magnetfischen ist keine spezielle Versicherung vorgeschrieben. Aber sinnvoll ist sie trotzdem:
Privathaftpflichtversicherung
Die normale Privathaftpflicht deckt oft Schäden, die du beim Hobby verursachst – z.B. wenn dein Magnet jemandes Boot beschädigt oder du versehentlich jemanden verletzt. Check deine Police, ob "Freizeitaktivitäten" eingeschlossen sind.
Spezielle Versicherung für Gewerbliche
Wenn du gewerblich arbeitest oder mit Genehmigung auf Sondernutzung, verlangen manche Behörden eine spezielle Haftpflicht mit höherer Deckung (oft min. 1 Million Euro). Frag bei deiner Versicherung nach einer "Betriebshaftpflicht für Bergungstätigkeiten".
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungen
Brauche ich eine Genehmigung fürs Magnetfischen an öffentlichen Gewässern?
In den meisten Fällen nein. Magnetfischen an öffentlichen Gewässern vom Ufer aus fällt unter den Gemeingebrauch und ist ohne Genehmigung erlaubt, solange das Gewässer nicht denkmalgeschützt oder Naturschutzgebiet ist. Bei Unsicherheit: Kurz bei der Gemeinde oder Wasserbehörde nachfragen.
Wo muss ich eine Genehmigung fürs Magnetfischen beantragen?
Das hängt vom Grund ab: Für denkmalgeschützte Bereiche bei der unteren Denkmalschutzbehörde, für Naturschutzgebiete bei der unteren Naturschutzbehörde, für Sondernutzung (Boot, gewerblich) bei der unteren Wasserbehörde. Bei Privatgrundstücken direkt beim Eigentümer. Alle Behörden sind bei deiner Stadt- oder Landkreisverwaltung angesiedelt.
Wie lange dauert eine Genehmigung für Magnetfischen?
Die Bearbeitungszeit variiert stark: 2-4 Wochen bei kleineren Gemeinden und unkomplizierten Fällen, 6-8 Wochen oder länger bei komplexeren Anträgen (Denkmalschutz, Naturschutz). Plane also rechtzeitig! Manche Behörden bieten auch Eilbearbeitung gegen Aufpreis an.
Kostet eine Magnetfischen-Genehmigung Geld?
Das ist unterschiedlich. Manche Behörden erheben keine Gebühr, andere verlangen Bearbeitungsgebühren zwischen 20 und 100 Euro. Sondernutzungsgenehmigungen für gewerbliche Nutzung können 50-500 Euro pro Jahr kosten. Private Grundstückseigentümer können ebenfalls Gebühren verlangen oder kostenlos erlauben – ist Verhandlungssache.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung in einem geschützten Bereich magnetfische?
Das kann teuer werden. Verstöße gegen Denkmalschutzgesetze können mit Bußgeldern von 500 bis 500.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen Naturschutz: 50-50.000 Euro. In der Praxis sind die Strafen meist moderater (100-1.000 Euro für Erstverstoß), aber bei wertvollen Funden oder wiederholten Verstößen wird es ernst. Zusätzlich können Strafverfahren (Unterschlagung, Sachbeschädigung) eingeleitet werden.
Meine persönlichen Tipps aus der Praxis
Nach Jahren Magnetfischen hier meine wichtigsten Learnings zum Thema Genehmigungen:
1. Lieber einmal zu viel fragen als zu wenig: Ein kurzer Anruf bei der Behörde schadet nie und kann dich vor viel Ärger bewahren. Die meisten Sachbearbeiter sind hilfsbereit.
2. Sei transparent und kooperativ: Wenn du offen kommunizierst, was du machst und dass du dich an Regeln hältst, haben Behörden meist kein Problem. Heimlichtuerei macht verdächtig.
3. Dokumentiere alles: Wenn du eine Genehmigung hast, hab sie immer dabei (Foto auf dem Handy reicht). Wenn du eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer hast, schriftlich bestätigen lassen.
4. Baue gute Beziehungen auf: Wenn du regelmäßig an einem Spot fischt, stell dich bei Anwohnern, Anglern, Wasserwacht vor. Erkläre, was du machst. Positive Beziehungen verhindern Beschwerden.
5. Respektiere Ablehnungen: Wenn du keine Genehmigung bekommst, akzeptiere das. Es gibt genug andere Spots. Illegales Magnetfischen schadet dem ganzen Hobby und führt zu weiteren Verboten.
Fazit: Meist unkompliziert, manchmal Papierkram
Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen kannst du einfach loslegen, ohne Genehmigungen beantragen zu müssen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern macht Magnetfischen zu einem zugänglichen Hobby ohne große bürokratische Hürden.
Die wichtige Einschränkung: Denkmalschutz, Naturschutz und Privatrechte haben Vorrang. Hier musst du dich informieren und gegebenenfalls Genehmigungen einholen. Das ist manchmal nervig, aber es schützt unser kulturelles Erbe und die Natur – das sollte uns das wert sein.
Meine Empfehlung: Starte mit genehmigungsfreien, öffentlichen Gewässern fernab von Altstädten und Schutzgebieten. Wenn du dann mehr Erfahrung hast und interessante geschützte Spots entdeckst, kannst du dich mit Genehmigungsanträgen auseinandersetzen.
Viel Erfolg bei deinen Touren – legal, sicher und mit gutem Gewissen!
Weitere wichtige Infos: Ist Magnetfischen erlaubt? | Magnetfischen für Einsteiger | Die besten Magnetfischen-Sets
